Was dieses nun für Unternehmen des Gastgewerbes bedeutet:
Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet.
Die Hotelkette „Sonnenhotels“ verbietet aber schon generell den Konsum von Cannabis auf ihren kompletten Geländen! Der DEHOGA Bundesverband teilt dazu mit:
Rechtlich gesehen befindet sich der Hotelier mit seinem Verbot auf sicherem Terrain. „Jeder gastgewerbliche Unternehmer darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – verbieten“, bestätigt Jürgen Benad, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA). Und das gelte auch für die Außengastronomie. Benad erwartet laut „BILD“, dass weitere Gastronomen dem Beispiel der Sonnenhotels folgen und ihre Gäste über ein mögliches Cannabis-Verbot informieren.
Frank Wyszkowski, Direktor des Sonnenresorts Ettershaus in Bad Harzburg, erläutert gegenüber der „BILD“, dass das Verbot aufgrund der Vielfalt der Gäste eingeführt wurde, zu denen Familien, Wellness-Gäste und Geschäftsreisende gehören. Das gesamte Gelände, einschließlich des Wellness-Bereichs, der Terrassen und des Parkplatzes, wird als cannabisfreie Zone ausgewiesen. Die Gäste werden durch Schilder über das Verbot informiert.
Hier das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG): |
Quellen:
Textteile aus den Newslettern: Tageskarte.de und DEHOGA
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