Was dieses nun für Unternehmen des Gastgewerbes bedeutet:
Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet.
Die Hotelkette „Sonnenhotels“ verbietet aber schon generell den Konsum von Cannabis auf ihren kompletten Geländen! Der DEHOGA Bundesverband teilt dazu mit:
Rechtlich gesehen befindet sich der Hotelier mit seinem Verbot auf sicherem Terrain. „Jeder gastgewerbliche Unternehmer darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – verbieten“, bestätigt Jürgen Benad, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA). Und das gelte auch für die Außengastronomie. Benad erwartet laut „BILD“, dass weitere Gastronomen dem Beispiel der Sonnenhotels folgen und ihre Gäste über ein mögliches Cannabis-Verbot informieren.
Frank Wyszkowski, Direktor des Sonnenresorts Ettershaus in Bad Harzburg, erläutert gegenüber der „BILD“, dass das Verbot aufgrund der Vielfalt der Gäste eingeführt wurde, zu denen Familien, Wellness-Gäste und Geschäftsreisende gehören. Das gesamte Gelände, einschließlich des Wellness-Bereichs, der Terrassen und des Parkplatzes, wird als cannabisfreie Zone ausgewiesen. Die Gäste werden durch Schilder über das Verbot informiert.

| Hier das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG): |
Quellen:
Textteile aus den Newslettern: Tageskarte.de und DEHOGA
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